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Teilnahmebedingungen für die Aktion „Förderpenny 2024“

Allgemein

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Aktion „Förderpenny 2024“

Es gelten die folgenden Bedingungen:
 

1 Veranstalter

Die Aktion wird durchgeführt von der PENNY Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln (nachfolgend: PENNY) in Kooperation mit der DSZ – International Giving Foundation in der Trägerschaft der Deutsches Stiftungszentrum GmbH im Stifterverband, c/o Widenmayerstr. 10, 80538 München (nachfolgend: IGF).
 

2 Zielgruppe der Aktion „Förderpenny“

PENNY fördert durch die Aktion „Förderpenny“ in Kooperation mit der IGF ausschließlich in Deutschland tätige gemeinnützige und/oder mildtätige Organisationen, die zum Ziel haben, Chancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken und zu verbessern und Angebote in ihrem lokalen Umfeld („Nachbarschaft“) für Kinder und Jugendliche umsetzen. Dies können z.B. folgende Angebote und Projekte sein:

  • Außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche  
  • Sport- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche
  • Angebote zur Förderung von interkulturellen Begegnungen junger Menschen
  • Angebote zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die Themen Umwelt- und Klimaschutz
  • Angebote für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen und deren Familien
  • Angebote zur Bewältigung seelischer Traumata von Kindern und Jugendlichen (z.B. Flucht, Gewalt, Trauer)
  • Sonstige Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen.
     

3 Bewerber

Um die Teilnahme an der Aktion bewerben können sich alle Organisationen, die

  1. ihre Tätigkeit ausschließlich in Deutschland ausüben (Stand 13.11.2023),
  2. eine juristische Person sind,
  3. die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können (Freistellungsbescheid nicht älter als 3 Jahre),
  4. fristgerecht, d.h. bis Ende der Bewerbungsfrist am 31.01.2024, alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Anlagen eingereicht haben, und
  5. ein Projekt/Angebot durchführen, das oben unter Ziff. 2 genannten Ausrichtungen entspricht.

Die Bewerber müssen kumulativ alle fünf Voraussetzungen erfüllen, um teilnehmen zu können.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

Die Bewerber müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Wettbewerb nachweisen. Weisen die Bewerber innerhalb der von PENNY gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält PENNY sich vor, die Bewerber von der Teilnahme auszuschließen.
 

4 Wie erfolgt die Bewerbung?

Die Bewerbung ist zwischen dem 13.11.2023 und 31.01.2024 über die Förderpenny-Webseite „foerderpenny.de“ möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Bewerbungen bzw. Bewerbungsinhalte werden nicht berücksichtigt.

Um sich zu bewerben, muss der Bewerber das Bewerbungsformular online vollständig ausfüllen. Alle Bewerber sind verpflichtet, einen Vorstellungstext sowie eine Bilddatei (Foto oder Logo des Bewerbers) im Bewerbungstool hochzuladen. Texte und Fotos werden dazu genutzt, die Bewerber während der Online-Abstimmungsphase und nach dem Gewinn zu präsentieren (s.u. Ziff. 6.4). Die Bewerbung muss durch einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als 3 Jahre) und die Satzung der Organisation / Gesellschaftervertrag ergänzt werden. Die Dokumente werden direkt im Bewerbungstool online hochgeladen.

Nach Absenden der Bewerbung erhält der Bewerber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Eine Bewerbung auf anderen Wegen (bspw. via Fax, Telefon) ist nicht möglich.

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Materialien enthalten, illegale Aktivitäten zeigen oder dazu aufrufen. Bewerber, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.
 

5 Rechte

Mit Absenden der Bewerbung räumt der Bewerber PENNY und IGF das Recht zur Bearbeitung der eingesendeten Bilder/Texte sowie das nicht exklusive, unentgeltliche Recht zur Veröffentlichung der eingesendeten Bilder/Texte auf nachfolgend genannten Veröffentlichungsplattformen ein:

  • Webseite www.penny.de
  • Webseite www.foerderpenny.de
  • PENNY Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • PENNY Wochenprospekt
  • PENNY Kundenmagazin
  • Penny Mitarbeitermagazin
  • Versch. Plattformen und -formate innerhalb der PENNY Märkte (u.a. Payback-Terminal, Schwarzes Brett, Plakate)
  • Webseite dsz-internationalgiving.org
  • IGF Social Media
  • Jahresbericht Stifterverband und Deutsches Stiftungszentrum GmbH
  • Rewe Group Intranet
  • Webseite www.rewe-group.com
  • Rewe Group Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn)

Mit Absenden der Bewerbung bestätigt der Bewerber, dass ihm die Rechte an den eingesendeten Bildern/Texten vollumfänglich zustehen beziehungsweise, dass ihm das Einsenden für die Aktion „Förderpenny“ gestattet ist. Sofern Rechte Dritter bestehen, bestätigt der Bewerber, dass ihm alle Rechte für die Bewerbung und Teilnahme an der Aktion „Förderpenny“ eingeräumt wurden.

Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigten damit einverstanden sein, dass die Bilder bearbeitet und auf der Webseite foerderpenny.de veröffentlicht werden.

Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass eine andere Person das Bild gemacht hat; auch dann muss deren Einverständnis vorliegen.

Das Verwenden von fremden Bildern/Texten aus dem Internet ist daher - ohne die Einwilligung der Rechteinhaber - nicht gestattet.

Der Bewerber bestätigt mit Absenden der Bewerbung, dass ihm die entsprechenden Einverständniserklärungen vorliegen und er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann. Falls entgegen der vorstehenden Bestätigungen des Bewerbers Rechte Dritter durch die Bearbeitung und/oder Veröffentlichung der eingesendeten Bilder/Texte auf der Webseite foerderpenny.de verletzt werden, stellt der Bewerber PENNY und IGF bei Vertretenmüssen von jedweden Kosten, insbesondere Schadensersatzzahlungen an den Verletzten, frei.

PENNY behält sich vor, sich die Rechteeinräumung vor Veröffentlichung erneut ausdrücklich schriftlich vom Bewerber bestätigen zu lassen.
 

6 Gewinnermittlung

Die Gewinnerermittlung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

  1. Prüfung der Teilnahmebedingungen: Alle Bewerbungen werden auf Einhaltung der Teilnahmebedingungen, insbesondere auf ihre Teilnahmeberechtigung überprüft.
  2. Zuordnung in Nachbarschafts-Region: Die Bewerber wählen im Rahmen des Bewerbungsprozesses ihren nächstgelegenen PENNY Markt aus. Basierend auf der Marktauswahl werden alle gültigen Bewerbungen bis zu 670 durch PENNY definierten Nachbarschafts-Regionen zugeordnet. Sollten für einzelne Nachbarschafts-Regionen nicht mindestens fünf gültige Bewerbungen vorliegen, behält sich PENNY eine Zusammenlegung von Nachbarschafts-Regionen vor. Penny behält sich außerdem vor, bei einer hohen Anzahl an Bewerbungen in einer Nachbarschafts-Region diese Nachbarschafts-Region aufzuteilen.
  3. Losverfahren: Im Anschluss werden per Losverfahren zwei Bewerber pro Nachbarschafts-Region für die Online-Abstimmung nominiert. Diese werden abschließend von der IGF in Hinblick auf die Teilnahmeberechtigung und Gemeinnützigkeit überprüft und erst dann bestätigt. Das Ergebnis des Losverfahrens wird allen Bewerbern bis zum 31.05.2024 per E-Mail mitgeteilt. Es ist für alle Bewerber bindend und kann nicht angefochten werden. Bewerber, die nicht ausgelost wurden, scheiden zu diesem Zeitpunkt aus der Aktion „Förderpenny“ aus.
  4. Vorstellung und Online-Abstimmung: Für einen definierten Abstimmungszeitraum (vorr. KW 33-36 2024) wird  auf der Webseite foerderpenny.de eine Kurzinformation über die ausgelosten Bewerber veröffentlicht. Der Inhalt dieser Kurzinformation wird aus den Informationen der Bewerbung entnommen (ggf. gekürzt/redigiert; diese Fassung wird den Bewerbern nicht zur Freigabe zur Verfügung gestellt). Darüber hinaus wird das bei der Bewerbung eingesandte Bildmaterial für die Veröffentlichung genutzt. Während des Abstimmungszeitraums kann jedermann online auf foerderpenny.de für seinen Favoriten abstimmen. Nach Ablauf des Abstimmungszeitraums wird anhand aller abgegebenen Stimmen die Platzierung pro Nachbarschafts-Region festgestellt. In jeder Nachbarschafts-Region gibt es einen Erstplatzierten, der als Voting-Sieger hervor geht und einen Zweitplatzierten. Für den Fall, dass beide Voting-Teilnehmer gleich viele Stimmen erhalten, wird per Losverfahren der Voting-Sieger ermittelt.
     

7 Gewinnerbenachrichtigung

Das Ergebnis der Abstimmung wird den Gewinnern von PENNY über die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist PENNY nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.


8 Gewinne  

  1. Die IGF fördert die Erstplatzierten mit 1.500 €, gespendet durch PENNY (nachfolgend „Förderpreis“).
  2. Die Erstplatzierten erhalten zusätzlich für ein Jahr lang (01.11.2024-31.10.2025) die Aufrundungsspenden (s.u. aa)) sowie die Pfandspenden (s.u. bb)) aus den Märkten ihrer Nachbarschafts-Region, der sie gem. Ziffer 6.2 zugeordnet wurden.

aa) Aufrundungsspende: PENNY-Kunden haben die Möglichkeit, ihren Einkaufsbetrag beim Bezahlvorgang an der Kasse auf den nächsthöheren 10-Cent-Betrag aufzurunden. Die aufgerundete Summe kommt dem Förderpenny-Gewinner der Nachbarschafts-Region zugute. 

bb) Pfandspende: PENNY-Kunden haben die Möglichkeit, in teilnehmenden PENNY-Märkten ihren Pfandbon nach Abgabe von Pfandgut in eine an dem Pfandautomaten angebrachte Spendenbox zu stecken oder den Pfandbon digital einzureichen. Die Pfandboxen werden vom Marktpersonal geleert und über das Kassenbuchungssystem analog den Aufrundungsspenden dem Förderpenny-Gewinner der Nachbarschafts-Region zugeführt. 

Für den Fall, dass Filialen und/oder Nachbarschafts-Regionen während des Förderzeitraums geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf eine Kompensation der entfallenen Kundenspenden (Aufrundungs- und/oder Pfandspenden). Die Sofortspende von PENNY gezahlt durch die IGF ist davon unberührt.
 

9 Gewinnübermittlung

Die Auszahlung des Gewinns erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung durch die IGF per Überweisung auf ein deutsches Girokonto.

Der Förderpreis in Höhe von 1.500 € wird durch die IGF per Überweisung bis spätestens Ende Februar 2025 ausgezahlt.

Die Fördergelder resultierend aus Aufrundungs- und/oder Pfandbon-Mechanik werden für den Förderzeitraum (01.11.2024-31.10.2025) einmalig durch die IGF per Überweisung ausgezahlt. Dies erfolgt zum Ende des Förderzeitraums, spätestens bis Ende 2025.

Sollten für die Auszahlung des Gewinns benötigte Daten fehlerhaft oder unvollständig sein, kann PENNY dem Gewinner eine Frist für die Angabe setzen. Erfolgt die Angabe nicht innerhalb der gesetzten Frist, verfällt der Gewinnanspruch. Es wird die E-Mail-Adresse verwendet, die der Gewinner bei der Bewerbung angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren E-Mail ist PENNY nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. In diesem Fall verfällt der Gewinnanspruch.
 

10 Spendenquittung/Verwendung der Förderpreise

Die Gewinner verpflichten sich, die Förderpreise zur Förderung des Projekts oder Angebots gem. Ziffer 2 zu verwenden und nach Erhalt der Spenden von PENNY, ausgezahlt von der IGF, eine Zuwendungsbestätigung (früher Spendenbescheinigung) nach amtlichem Muster unter Angabe des Spendenzwecks „Förderpenny 2024“ an folgende Adresse auszustellen:

DSZ – International Giving Foundation
c/o Deutsches Stiftungszentrum GmbH
Widenmayerstr. 10
80538 München          

Im Falle eines Verstoßes gegen die o.g. Vorgaben bleibt es PENNY sowie der IGF vorbehalten, die Förderpreise zurückzufordern.

Für die Aufrundungs- und Pfandspenden muss keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

 

11 Projektverlauf, Öffentlichkeitsarbeit

Die Gewinner verpflichten sich, PENNY und IGF in angemessenen Zeitabständen Informationen über die Verwendung des Förderpreises zur Verfügung zu stellen und PENNY sowie IGF bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Umfang, Inhalte und zeitliche Abstände der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit werden gemeinsam und einvernehmlich mit dem Gewinner vereinbart.
 

12 Ausschluss von Bewerbern

PENNY behält sich das Recht vor, Bewerber, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Aktion „Förderpenny“ auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bewerber das Einverständnis von Dritten, die Rechte an den eingesendeten Texten und/oder Bildern haben, entgegen Ziff. 5 nicht nachweisen kann oder der Teilnehmer entgegen Ziff. 5 die Rechteeinräumung nicht innerhalb einer von PENNY gesetzten Frist, schriftlich bestätigt.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte Gewinne zurückgefordert werden.

PENNY bleibt es vorbehalten, den Bewerber bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von PENNY gesetzten Frist, behält sich PENNY vor, die Bewerber von der Teilnahme auszuschließen.
 

13 Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es PENNY nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für eine andere Aktion genutzt wird).
 

14 Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zur Aktion „Förderpenny“ verwiesen.

 

15 Haftungsausschluss

PENNY und IGF übernehmen keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Bewerber/Gewinner sind ausgeschlossen.
 

16 Änderung/Einstellung der Aktion

PENNY behält sich das Recht vor, die Aktion „Förderpenny“ im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder abzubrechen.

PENNY ist insbesondere berechtigt, die Aktion einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
     

17 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
 

18 Übertragung, Rechtsweg

Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

19 Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass sich PENNY nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

 

20 Ansprechpartner für Rückfragen

Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an foerderpenny@penny.de wenden.

Stimmt So!

Teilnahmebedingungen für die Förderpenny-Aufrundungsmechanik

Die Penny-Nachhaltigkeitsarbeit widmet sich zunehmend sozialem und gesellschaftlichem Engagement. Besonderer Schwerpunkt ist die Förderung von Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen. Penny unterstützt entsprechende Organisationen u.a. im Rahmen des Förderpenny. Die im Rahmen des Programms begünstigten Organisationen erhalten zum einen Spenden von Penny und zum anderen finanzielle Mittel direkt von den teilnehmenden Penny Kund:innen aus den Märkten im Rahmen der Aufrundungsmechanik sowie der Pfandspende-Mechanik. 

Mit der Teilnahme am der Aufrundungsmechanik zugunsten des Förderpenny überlassen Sie Penny den Differenzbetrag zwischen dem Preis für Ihren Einkauf und dem auf den nächsten vollen 10-Cent-Betrag erhöhten Wert.

Kostet Ihr Einkauf 5.84 €, würden Penny 6 Cent zufließen. Kostet Ihr Einkauf 5.80 €, wären es 10 Cent.

Um am Förderpenny teilzunehmen, müssen Sie dies der Kassenkraft mit den Worten „Stimmt so“ oder ähnlichen Aussagen bei dem Kassiervorgang mitteilen. Dann wird der zu zahlende Betrag wie oben erläutert auf den nächsten vollen 10-Cent-Betrag erhöht. Das Restgeld erhalten Sie wie gewohnt zurück. Penny sammelt diese Gelder und lässt sie den entsprechenden gemeinnützigen Organisationen zukommen.

Diese Organisationen müssen die in den Teilnahmebedingungen aufgezählte Voraussetzungen erfüllen; d.h. sich u.a. für Kinder und Jugendliche einsetzen. Dabei ist Penny bestrebt, möglichst solche Organisationen zu unterstützen, die in der regionalen Nachbarschaft Ihres Penny-Marktes die sozialen Aufgaben erfüllen.

Gemeinnützige Vereine und Organisationen bewerben sich mittels des Förderpenny-Wettbewerbs darum, am Förderpenny teilzunehmen. Alle Penny-Kund:innen können während der Abstimmungsphase des Förderpenny online für eine der vorausgewählten Organisationen aus der regionalen Nachbarschaft des jeweiligen Penny-Marktes abstimmen. Der oder die Gewinner erhalten dann im Rahmen des Förderpenny die Spendengelder.

Den jeweiligen gemeinnützigen Spenden-Empfänger können Sie im Penny-Markt am sogenannten Schwarzen Brett einsehen oder auf penny.de mittels Postleitzahl-Eingabe ermitteln. Ein Anspruch darauf, dass Ihre Spende einer bestimmten Organisation zukommt, besteht nicht.

Eine Spendenbescheinigung kann nicht ausgestellt werden.

Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.

Für Payback-Kund:innen wird darauf hingewiesen, dass auf den gespendeten Differenzbetrag keine Payback-Punkte entfallen.

Verantwortlich für den Förderpenny ist die

PENNY Markt GmbH

Domstraße 20

50668 Köln

Tel.: 0221 149-0

Fax: 0221 149-9000

E-Mail-Adresse: kontakt@penny.de

 

Änderung/Einstellung des Förderpenny:

Penny behält sich das Recht vor, den Förderpenny einzustellen.

Penny ist darüber hinaus berechtigt, den Förderpenny abzubrechen oder auszusetzen, wenn

•          ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder

•          eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, z.B. bei Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

 

Unwirksamkeit einzelner Klauseln:

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Verbraucherschlichtung:

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Penny-Markt GmbH nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

Pfandspende

Teilnahmebedingungen für die Förderpenny-Pfandspende Mechanik

Die Penny-Nachhaltigkeitsarbeit widmet sich zunehmend sozialem und gesellschaftlichem Engagement. Besonderer Schwerpunkt ist die Förderung von Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen. Penny unterstützt entsprechende Organisationen u.a. im Rahmen des Förderpenny. Die im Rahmen des Programms begünstigten Organisationen erhalten zum einen Spenden von Penny und zum anderen finanzielle Mittel direkt von den teilnehmenden Penny Kund:innen aus den Märkten im Rahmen der Aufrundungsmechanik sowie der Pfandspende-Mechanik. 

Mit der Teilnahme an der Pfandspende-Mechanik zugunsten des Förderpenny überlassen Sie Penny den Wert des Pfandbons, den Sie bei der Rückgabe Ihres pfandpflichtigen Leergutes erhalten. Es kann nur der gesamte Betrag eines Pfandbons gespendet werden; eine Aufteilung des Betrags eines Pfandbons ist nicht möglich.  

In teilnehmenden Penny Filialen befindet sich am Leergutautomat eine Sammelbox. Diese Sammelbox ist in teilnehmenden Filialen mit einem entsprechenden Förderpenny-Aufkleber versehen. Um am Förderpenny teilzunehmen, müssen Sie Ihren Pfandbon in die entsprechende Box einwerfen. Mindestens einmal monatlich wird die Sammelbox von Penny Mitarbeiter:innen im 4-Augen Prinzip geleert und die darin enthaltenden Pfandbons über das Kassensystem verbucht. Der auf dem Pfandbon vermerkte Betrag lässt Penny den entsprechenden gemeinnützigen Organisationen zukommen.

Diese Organisationen müssen die in den Teilnahmebedingungen aufgezählte Voraussetzungen erfüllen; d.h. sich u.a. für Kinder und Jugendliche einsetzen. Dabei ist Penny bestrebt, möglichst solche Organisationen zu unterstützen, die in der regionalen Nachbarschaft Ihres Penny-Marktes die sozialen Aufgaben erfüllen.

Gemeinnützige Vereine und Organisationen bewerben sich mittels des Förderpenny-Wettbewerbs darum, am Förderpenny teilzunehmen. Alle Penny-Kund:innen können während der Abstimmungsphase des Förderpenny online für eine der vorausgewählten Organisationen aus der regionalen Nachbarschaft des jeweiligen Penny-Marktes abstimmen. Der oder die Gewinner erhalten dann im Rahmen des Förderpenny die Spendengelder.

Den jeweiligen gemeinnützigen Spenden-Empfänger können Sie im Penny-Markt am sogenannten Schwarzen Brett einsehen oder auf penny.de mittels Postleitzahl-Eingabe ermitteln. Ein Anspruch darauf, dass Ihre Spende einer bestimmten Organisation zukommt, besteht nicht.

Eine Spendenbescheinigung kann nicht ausgestellt werden.

Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.

Für Payback-Kund:innen wird darauf hingewiesen, dass auf den gespendeten Differenzbetrag keine Payback-Punkte entfallen.

Verantwortlich für den Förderpenny ist die

PENNY Markt GmbH

Domstraße 20

50668 Köln

Tel.: 0221 149-0

Fax: 0221 149-9000

E-Mail-Adresse: kontakt@penny.de

 

Änderung/Einstellung des Förderpenny:

Penny behält sich das Recht vor, den Förderpenny einzustellen.

Penny ist darüber hinaus berechtigt, den Förderpenny abzubrechen oder auszusetzen, wenn

•          ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder

•          eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, z.B. bei Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

 

Unwirksamkeit einzelner Klauseln:

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Verbraucherschlichtung:

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Penny-Markt GmbH nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.